(Quelle: DJV)
(Quelle: DJV)

Nutzungsbedingungen vom Tierfund-Kataster

1 Einleitung, Definitionen und Ziele

Das Tierfund-Kataster liefert Daten, die zusammen mit anderen Aspekten als Grundlage genutzt werden können für:

  • Verkehrsgestaltung und Landschaftsplanung (z.B. Verkehrsschutzzäune, Querungshilfen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenraumgestaltung und Biotopverbund),
  • Maßnahmen des Arten- und Naturschutzes und der
  • Berücksichtigung von Anforderungen des Tierschutzes

Für folgende Fragestellungen können die Daten des Projektes u.a. eingesetzt werden:

  • Wie können Wildtier-Unfälle verringert werden?
  • Welche Maßnahmen der Verkehrsplanung vermindern Wildtier-Unfälle?
  • Welche Unfallvermeidungstechniken wirken langfristig?
  • Wo müssen Querungshilfen stehen?
  • Wo und wie lange sollten Verkehrsschilder stehen?
  • Welche Jagdmethoden helfen Wildunfälle zu verringern?
  • Welche Wildtierarten sind betroffen?
  • Welche Auswirkungen hat der Unfalltod auf Populationen?

Dazu werden exakte Informationen zum Unfall benötigt. Diese bereit zu stellen, ist das Ziel des Projektes. Das Portal liefert zudem Möglichkeiten, allgemein tot gefundene Tiere zu melden, unabhängig von der Todesursache. Weitere Themenfelder im Bereich Tiergesundheit, Tierschutz, Landschaftsentwicklung sind für die Zukunft möglich. Das Tierfund-Kataster umfasst sowohl die Tierfund-Kataster-App als auch die Internetseite tierfund-kataster.de.
Begriffe:

  • Betreiber: den Betreiber der Plattform „tierfund-kataster.de“, somit verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
  • Träger: die Rechtsträger von tierfund-kataster.de, der Deutsche Jagdverband (DJV) und seine Landesjagdverbände (LJV)
  • Landesjagdverbände: Mitgliedsverbände des DJV
  • Forschungsinstitute: Die Daten von tierfund-kataster.de sollen wissenschaftlich ausgewertet werden, daher arbeitet das Portal tierfund-kataster.de intensiv mit Universitäten und Forschungsinstituten zusammen. Zurzeit ist es die Universität Kiel (INR Abt. Landschaftsökologie).
  • Melder; eine beim Tierfund-Kataster registrierte natürliche Person.
  • Länderbetreuer: eine vom zuständigen Landesjagdverband in Abstimmung mit dem DJV autorisierte Person, die u.a. als Ansprechpartner und Koordinator auf Ebene der Bundesländer fungiert, ggf. Rückfragen zur Plausibilitätsprüfung bei den Meldern stellt und über erweiterte (Zugriffs)Rechte verfügt. Die jeweiligen Landejagdverbände können die Betreuung auch Dritten überlassen, welche dann einen Länderbetreuer benennen. Die Liste der Länderbetreuer ist auf tierfund-kataster.de veröffentlicht.
  • Dritte: alle hier nicht näher bezeichneten natürlichen oder juristischen Personen. Meist Fachleute aus Forschungsinstituten und Behörden oder Artspezialisten
  • Funddatum/-daten: ein einzelner Datensatz eines Fundes oder Beobachtungen oder mehrere Datensätze mehrerer Funde oder Beobachtungen mit Informationen zum Fund/zu den Funden, wie Ort, Zeit, Datum, Umstände des Fundes, Zustand des aufgefundenen Tieres, Tierart, Bild- und/oder Tondokumenten, u.ä.
  • Rohdaten: einfache Auflistungen unbearbeiteter Funddaten mit Detailinformationen wie beispielsweise Art, Anzahl, Ort, Datum, Finder.
  • ausgewertete Daten z.B. mittels statistischer, (karto)graphischer oder tabellarischer Methoden bearbeitete Funddaten. Diese enthalten keinen Personenbezug.

2 Mitarbeit beim Tierfund-Kataster

Die Mitarbeit und die Eingabe von Daten beim Tierfund-Kataster sind kostenlos und stehen jeder natürlichen Person offen.

2.1 Anmeldung

Eine Anmeldung ist nur mit Ihrem Namen unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse möglich. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.

Ferner erklären Sie mit der Anmeldung, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und Sie diese fortwährend auf dem aktuellen Stand halten, um ggf. Rücksprache mit Ihnen halten zu können. Ihre Kontaktdaten werden zur Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Von Ihnen übermittelte Funddaten erscheinen anonym.

2.2 Schutz und Veröffentlichung personenbezogener Daten

Der DJV und die Landesjagdverbände sind sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und verpflichten sich zu einem vertrauensvollen Umgang mit diesen. Ausschließlich der DJV und die entsprechenden Landesjagdverbände haben Zugang zu den personenbezogenen Daten. Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

Falls von durch den DJV oder einem seiner Landesjagdverbände beauftragten Dritten Fragen zu von Ihnen übermittelten Daten bestehen, kann Ihre E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer übermittelt werden, um diese zur Kontaktaufnahme für die Beantwortung von Sachfragen -– meist im Zusammenhang mit der Plausibilitätsprüfung -– zu nutzen.

2.3 Übermittlung und Nutzung von Funddaten, Foto- und Tondokumenten

Mit der Übermittlung von Funddaten erklären Sie, dass Sie ausschließlich Ihre eigenen, nach bestem Wissen korrekte Funddaten übertragen oder Sie im Einverständnis Dritter handeln.

Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung besteht für 90 Tage die Möglichkeit, selbst eingegebene Fund-daten zu löschen oder zu bearbeiten. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dies nur über den zuständigen Länderbetreuer erfolgen.

Das Eintragen von Funddaten in das Tierfund-Kataster ersetzt keine evtl. vorhandenen gesetzlichen Dokumentationspflichten.

Mit der Übermittlung stellen Sie dem DJV und den Landesjagdverbänden und den beauftragen Forschungsinstituten (CAU Kiel) die Funddaten, einschließlich eventueller mit übertragener Foto- und Tondokumente zur rückwirkend unwiderruflichen Nutzung für die in den Zielen von tierfund-kataster.de genannten, gemeinnützigen Zwecke zur Verfügung. Sie übertragen für diese Zwecke hiermit auch das Nutzungsrecht an den Foto- und Tondokumenten an die genannten Stellen.

Die eingehenden Funddaten werden von Länderbetreuern und beauftragen Dritten regelmäßig auf Plausibilität überprüft. Hierbei haben diese auch Zugriff auf Ihre Kontaktdaten. Wenn diese es für erforderlich halten, werden diese Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um weitere Informationen zu einer Meldung zu erhalten, die so lange als „unsicher“ gekennzeichnet bleibt, bis eventuelle Zweifel aus-geräumt und Fehler korrigiert sind. Mit Anerkennung der Regeln von tierfund-kataster.de erklären Sie sich mit dem Zugriff der Länderbetreuer auf Ihre Kontaktdaten und mit eventuellen Rückfragen einverstanden, ebenso mit deren möglichst zeitnaher Beantwortung.

2.4 Beendigung der Mitarbeit beim Tierfund-Kataster

Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Tierfund-Kataster ausscheiden. Die Beendigung der Mitarbeit erfolgt durch Mitteilung per E-Mail an den Betreiber. Ihr Zugang zum Tierfund-Kataster wird daraufhin gesperrt und alle nicht mehr benötigten persönlichen Daten (Post-adresse, E-Mail-Adresse, Tel.nr.) werden gelöscht. Ihre bereits übermittelten Funddaten verbleiben im Tierfund-Kataster. Sie dürfen auch weiterhin bestimmungsfrei genutzt werden.

2.5 Ausschluss von Tierfund-Kataster.de

Handeln Sie den Zielen vom Tierfund-Kataster zuwider, so können Sie auf Beschluss der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Länderbetreuer des Tierfund-Katasters ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Benachrichtigung erfolgt per E-Mail und wird mit einer Begründung versehen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, so wird der Zugang 30 Tage nach Absenden des Ausschlusses gesperrt und alle nicht mehr benötigten persönlichen Daten (Postadresse, E-Mail-Adresse, Tel.nr.) werden gelöscht. Ihre bereits übermittelten Funddaten verbleiben im Tierfund-Kataster. Sie dürfen auch weiterhin bestimmungsfrei im Sinne der Ziele des Projektes Tierfund-Kataster genutzt werden.

3 Nutzung von übermittelten Daten

3.1 Nutzung von übermittelten Daten durch Sie selbst

Die von Ihnen übermittelten Funddaten können Sie jederzeit vollständig einsehen und exportieren oder falls dies technisch (noch) nicht möglich ist, elektronisch anfordern.

Sie übertragen dem DJV und den Landesjagdverbänden lediglich ein dauerhaftes Nutzungsrecht an den übermittelten Funddaten, einschließlich eventueller mitübertragener Foto- und Tondokumente.

3.2 Nutzung von Funddaten durch den DJV und den Landesjagdverbänden und Dritten

Für alle Nutzungen, die nicht unter die erteilte Nutzungserlaubnis fallen (s.o.), d.h. insbesondere jedwede Nutzung durch Dritte, ist ein Antrag zu stellen, über den der DJV oder der zuständige Landesjagdverband entscheidet.

Für die Bereitstellung von Rohdaten zur gewerblichen Nutzung an Dritte außerhalb der Ziele dieses Projektes ist zudem die Zustimmung derjenigen Voraussetzung, die diese Funddaten übermittelt haben.

3.3 Zitierfähigkeit und -weise von Daten aus dem Tierfund-Kataster

Im Tierfund-Kataster aufgeführte Funddaten sind nicht abschließend geprüft und können durch die Melder oder im Verlauf der Plausibilitätsprüfung noch verändert werden. Funddaten aus dem Tierfund-Kataster sind daher nicht zitierfähig.

Zitierfähig sind nur durch den DJV oder den zuständigen Landesjagdverbänden auf Antrag hin bereitgestellte, geprüfte Daten.

Vorgaben zur Zitierweise ebenso wie Hinweise zur Danksagung sind den Nutzungsbedingungen zu entnehmen, die den bereitgestellten Daten beigefügt werden.

3.4 Nutzung von Foto- und Tondokumenten

Entsprechend der Einverständniserklärung zur Nutzung der von Ihnen übermittelten Informationen dürfen der DJV und die zuständigen Landesjagdverbände Foto- und Tondokumente für eigene Zwecke im Sinne der Ziele des Tierfund-Katasters unter namentlicher Nennung des Urhebers nutzen. Jedwede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung des Urhebers.

4 Gewährleistungsausschluss, Schadensersatz

Der Betrieb des Tierfund-Katasters wird unbefristet gewährleistet. Der DJV übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der angezeigten Inhalte.

Eine etwaige Haftung des Datenbankbetreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz beschränkt. Alle Beteiligten handeln freiwillig und eigenverantwortlich.

Bei einer Einstellung der Tätigkeit des Tierfund-Katasters wird dies den angemeldeten Benutzern mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt, um es diesen zu ermöglichen, die eigenen Daten zu exportieren und zu sichern. Die Datenbank wird dann einer gemeinnützig anerkannten Institution zur Verfügung gestellt, die sich nach Möglichkeit dazu verpflichtet, die Datenbank zu erhalten und eine Nutzung der Daten im Sinne Ziele von tierfund-kataster.de zu gewährleisten.

5 Änderungen der Regeln des Tierfund-Katasters

Bei Änderungen der Regeln des Tierfund-Katasters werden Sie hierüber im Voraus in Kenntnis gesetzt. Bei Zustimmung zu den geänderten Regeln müssen Sie diese bei der ersten Anmeldung nach Inkrafttreten akzeptieren. Im Falle einer Ablehnung und Beendigung der Mitarbeit können Sie Ihre Daten innerhalb eines festgelegten Zeitraums exportieren und sichern.

6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder praktikable Bestimmung gelten oder vereinbart werden.

7 Inkrafttreten

Die Regeln des Tierfund-Katasters treten mit dem Start des Tierfund-Katasters in Kraft.

[1] Wo in diesen Regeln die männliche Form verwendet wird, ist ebenso die weibliche gemeint.